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SüßstoffeFolgende Süßstoffe werden häufig neben oder anstelle von Zucker in Limonaden, Softdrinks, Mineralwasser mit Geschmack und Sirups für kohlensäurehaltiges Wasser verwendet:- Cyclamat - Acesulfam K - Aspartam - Saccharin Acesulfam K (E950)Acesulfam K ist seit 1990 in Deutschland zugelassen. Als Lebensmittelzusatzstoff wird Acesulfam K als E950 deklariert; die Erlaubte Tagesdosis wurde bei Erwachsenen auf 15 mg (JECFA) bzw. 9 mg (SCF) pro kg Körpergewicht festgesetzt.Acesulfam K wird vom Körper unverändert wieder ausgeschieden und gilt als gesundheitlich unbedenklich. Es schmeckt wie natürlicher Zucker, besitzt aber, besonders in höherer Konzentration, einen leicht bitteren Nachgeschmack. Acesulfam K wird beispielsweise für Getränke verwendet, meist in Kombination mit anderen Süßstoffen, wie Aspartam. Aspartam (E951)Aspartam ist seit 1990 in Deutschland zugelassen. Als Lebensmittelzusatzstoff wird Aspartam als E951 deklariert, die erlaubte Tagesdosis beträgt in der EU 40 mg/kg Körpergewicht.Aspartam hat einen Brennwert von 17 kJ/g, d.h. ungefähr so viel wie Zucker. Da seine Süßkraft ungefähr 180-mal so stark ist wie die von Zucker, wird es jedoch in vergleichsweise deutlich geringeren Mengen eingesetzt. Daher haben mit Aspartam gesüßte Lebensmittel einen im Vergleich zu gezuckerten Lebensmitteln erheblich niedrigeren Brennwert. In den USA wurde Aspartam aufgrund von Versuchen an Ratten zunächst nicht zugelassen. Erst 1983 wurde die Verwendung in kohlensäurehaltigen Getränken und 1993 in sonstigen Getränken, Back- und Süßwaren erlaubt. Seit 1996 unterliegt es in den USA keinen Verwendungsbeschränkungen mehr. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) stuft, nach Überprüfung vorliegender Studien mit kontroversen Ergebnissen hinsichtlich des krebseregenden Potentials von Aspartam, diesen Süßstoff weiterhin als undenklich ein. Cyclamat (E952)Cyclamat ist in Deutschland seit 1963 zugelassen und hat von den in der EU zugelassenen Süßstoffen die geringste Süßkraft.Als Lebensmittelzusatzstoff wird Cyclamat als E952 deklariert. Die erlaubte Tagesdosis von 7 mg/kg Körpergewicht wird beim Konsum von zuckerfreien, mit Cyclamat gesüßten Limonaden/Softdrinks leicht erreicht. In den USA ist Cyclamat seit 1969 verboten, nachdem Tierversuche nahegelegt hatten, der Süßstoff sei krebseregend. Neuere Studien konnten diesen Verdacht jedoch nicht erhärten. In Europa ist Cyclamat für bestimmte Lebensmittel wie z.B. Limonaden/Softdrinks mit Höchstmengenbeschränkung zugelassen. Zum Süßen von Speiseeis, Bonbons und Kaugummis ist es allerdings verboten. Saccharin (E954)Als Lebensmittelzusatzstoff wird Saccharin als E954 deklariert. Die erlaubte Tagesdosis beträgt 5 mg/kg Körpergewicht.Saccharin ist 300- bis 700-mal süßer als Zucker. Es kann besonders in höheren Konzentrationen einen bitteren oder metallischen Nachgeschmack haben. Saccharin wurde mehrmals auf seine gesundheitliche Sicherheit hin untersucht. Fütterungsversuche an Ratten legten zunächst einen Zusammenhang zur Entstehung von Blasenkrebs nahe. Diese Ergebnisse konnten jedoch in anderen Studien an Tieren und Menschen bis heute nicht bestätigt werden. Daher gilt Saccharin derzeit als unbedenklich. Quellen: Wikipedia zusatzstoffe-online.de Lebensmittellexikon Spiegel Online Hinweis: wenn Sie die obigen Links anklicken, verlassen Sie diese Internetseite. Sitemap |