Zuckerfreie Aromen zur Bereitung von Mineralwasser und anderen kohlensäurehaltigen Wassern mit Geschmack


Mineralwasseraromen


Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln aus technologischen Gründen zugesetzt werden. Typische technologische Gründe sind:
  • Erhalt oder Verbesserung der Back-, Streich- und/oder Rieselfähigkeit
  • Verbesserung der Maschinentauglichkeit
  • Hemmung mikrobiellen Wachstums (Verderb) oder der Oxidation (z.B. Ranzigkeit bei Fetten).

    Nicht zu den Lebensmittelzusatzstoffen zählen:
  • Stoffe, die überwiegend aufgrund des Nährwerts, Geruchs oder Geschmacks zugesetzt sowie als Genussmittel verwendet werden.
  • Pflanzenschutzmittel, Aromastoffe und gesundheitlich unbedenkliche Rückstände von Verarbeitungshilfsstoffen.

    Der Zusatz von Lebensmittelzusatzstoffen ist nur erlaubt, wenn sie:
  • technisch notwendig sind
  • den Verbraucher nicht täuschen
  • gesundheitlich unbedenklich sind.

    Um die Lebensmittelzusatzstoffe unabhängig von der jeweiligen Landessprache benennen zu können, wurden die E-Nummern eingeführt. Sie gelten in allen Ländern der Europäischen Union und werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vergeben. Lebensmittelzusatzstoffe müssen für den Endverbraucher in der Zutatenliste auf der Verpackung angegeben werden.

    Lebensmittelzusatzstoffe werden einer oder mehrerer von gegenwärtig 26 Gruppen zugeteilt. Auf dieser Internetseite werden nur Lebensmittelzusatzstoffe für folgende für Getränke relevante Gruppen berücksichtigt:
    - Antioxidationsmittel
    - Konservierungsstoffe
    - Lebensmittelfarbstoffe
    - Säuerungsmittel
    - Stabilisatoren
    - Süßstoffe

    Quellen:
    Wikipedia
    zusatzstoffe-online.de
    Hinweis: wenn Sie die obigen Links anklicken, verlassen Sie diese Internetseite.


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